Welche Schäden können versichert werden?
Das bestimmen die allgemeinen Bedingungen der Versicherer. Im Normalfall werden folgende Schäden versichert:
- Blitzschläge und Explosionen
- Brände
- Raub, Einbruch und Vandalismus
- Rohrschäden
- Leitungswasser
- Frostschäden, Sturm und Hagel
Es kann aber seitens des Versicherers zu Einwänden kommen, die Ersatzsumme nicht zu bezahlen, wenn der Versicherte den Schaden nicht „mit all seinen zur Verfügung stehenden Mitteln“ versucht hat zu verhindern.
Das kann beispielsweise bei einem Einbruch der Fall sein: ist der Einbrecher durch ein gekipptes Fenster gekommen, kann das zur Verweigerung der Zahlung des entstandenen Schadens führen. Oder wenn beispielsweise die uralte Waschmaschine ganz allein gelaufen ist, als der Wasserverlust und somit der Leitungswasserschaden entstand. Dann kann es zur Teilschuld kommen und die Versicherung zahlt nicht die ganze Schadenssumme. Es kann sogar passieren, dass man der „groben Fahrlässigkeit“ schuldig ist, dann zahlt der Versicherer möglicherweise gar nicht.
Nach dem neuen Versicherungsgesetz (VVG) muss zumindest, auch in harten Fällen, ein Teil der Summe ausbezahlt werden. Aber um das komplett zu verhindern, ist es sinnvoll, mit der Versicherungsgesellschaft einen so genannten „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ zu vereinbaren. Damit ist auch bei etwas gravierenderen „Schnitzern“ seitens des Versicherten die ganze Versicherungssumme abgesichert.






