Hausratsversicherung

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Hausratsversicherung

 

Was ist ein Leitungswasserschaden?

Ein Leitungswasserschaden ist ebenfalls durch die Hausratversicherung abgedeckt. Von einem solchen Schadensfall kann allerdings nur dann gesprochen werden, wenn Wasser aus einer Leitung austritt, ohne dass es der Versicherungsnehmer selbst zu verschulden hat. Wer vergisst, das Wasser in der Badewanne abzudrehen oder die defekte Waschmaschine nicht reparieren lässt, obwohl sie eindeutig nicht mehr verwendet werden darf, bekommt keine Leistung der Versicherung. Auch wenn durch umgestoßenes Wasser beim Fensterputzen die teure Couch in Mitleidenschaft gezogen wird, ist dies kein Leitungswasserschaden und die Hausratversicherung greift nicht.

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