Was versteht man unter nicht ständig bewohnter Wohnung?
Eine Wohnung gilt nach 60 Tagen Abwesenheit des Bewohners als leer, also unbewohnt. In diesem Falle zahlt die Hausratversicherung im Schadensfall nur, wenn sie benachrichtigt wurde und/oder, wenn eine Vertrauensperson immer wieder nach dem Rechten gesehen hat. Sollte die Wohnung länger als 60 Tage ohne Wissen des Versicherers unbewohnt sein, also für zwei Monate zurückgelassen werden, gibt es kein Geld.
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