Hausratsversicherung

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Hausratsversicherung Lexikon

 

Diebstahl

Diebstahl ist die Wegnahme von Sachen, die im Eigentum eines anderen stehen ohne dessen Zustimmung. Der Tatbestand des Diebstahls ist ebenfalls bei der Hausratversicherung eingeschlossen. Jedoch muss es sich hier um den so genannten Einbruchdiebstahl handeln. Das heißt, der Dieb muss in die Wohnung oder das Haus eingedrungen sein und hat von dort Gegenstände entwendet.

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