Vandalismus
Mutwillige Zerstörung und Beschädigung fallen unter den Begriff Vandalismus. Vandalismus in Folge eines Einbruches in der Wohnung fällt unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Durch Vandalismus entstehen häufig größere Schäden als durch den Einbruch oder den Diebstahl selbst. Es sind ebenfalls Fälle bekannt, in denen nur die Wohnung zerstört wurde und nichts gestohlen. Die Hausratversicherung tritt trotzdem ein.






